| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie bis zu drei Beisitzern. Der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein alleine, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem der Alleinvertretenden Vorstandsmitglieder. |