Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus drei Personen, dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Darüber hinaus können dem Vorstand bis zu zwei weitere Personen als Beisitzer, die alle Mitglied des Vereins sein müssen, angehören, insgesamt jedoch nicht mehr als fünf Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende sein muss, gemeinschaftlich vertreten.