Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenverwalter und dem Schriftführer. Der Ortswehrführer oder dee stellvertretenden Ortswehrführer und der Jugendfeuerwehrwart oder dessen Vertreter gehörden Kraft Amtes als Beisitzer dem Vorstand an. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vorstand im Sinne dieser Satzung sind der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens ein weiteres Mitglied des Vorstandes.