Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden , dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen einer immer der Vorsitzende sein muss, im Verhinderungsfalle der Stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.