| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird von je zwei Mitgliedern des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. |