Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht der Vertretungsberechtigten ist mit der Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.