| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern, mindestens aber aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |