Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vortandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung von und zu Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.