| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zur Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften, die Erteilung von Pensionszusagen sowie den entgeltlichen Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken zum Gegenstand haben, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. |