Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Kassenwart, dem Fahrerbetreuer und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, unter denen sich der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden muss.