| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes und seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und seinem Stellvertreter und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes. |