| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte/-handlungen über einen Gegenstandswert von 500,00 € benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. |