Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder dem 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.