Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsdmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 5.000,00 die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich ist.