| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer. |