| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem 1. Vorsitzenden und mindestens zwei Stellvertretern (namentlich dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister). Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. |