Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, einem/einer gleichberechtigten Stellvertreter/-in, dem/der Schatzmeister/-in und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, daß für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 5.000 EUR belasten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.