Der Vorstand besteht aus 3 Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt in Rechtsgeschäften und -Vorgängen bis zu einem Betrag von 3000 Euro. Ab diesem Betrag müssen Rechtsgeschäfte von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands vorgenommen werden.