Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und sein Trainer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.Grundstückskäufe und Pachtverträge sind von sämtlichen Vorstandsmitgliedern gemeinsam zu unterzeichnen.