Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.