| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, weiteren Vorstandsmitgliedern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |