Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.