Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, einem Vertreter des Gemeindekrichenrrates und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.