| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der Vorstand kann die Mitglieder nur in Höhe des Vereinsvermögens verpflichten. Er hat vor dem Eingehen von für den Verein außergewöhnlichen Verpflichtungen, also z. B. vor der Übernahme oder Eröffnungeiner Einrichtung oder dem Erwerb von Immobilien, die Zustimmung des Vorstandes des übergeordneten AWO-Vereins, bei dem der Ortsverein Mitglied ist, einzuholen. |