Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Vorstamdsmitglieder darunter ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.