Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder zweite Vorsitzende, vertreten. Der erste und zweite Vorsitzende sind jeder für sich vertretungsberechtigt.