Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens sieben und maximal elf Vorstandsmitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.