| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Es können weitere Mitglieder, über deren Anzahl die Mitgliederversammlung entscheidet, in den Vorstand gewählt werden. Über die Verwendung der Vereinsmittel entscheidet bei Einzelbeträgen bis 255,00 EUR der Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister, bei Beträgen über 255,00 EUR der Vorstand. Der verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |