| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Mitgliedern ( Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. |