Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 5 Beisitzern. Vorsitzender und stellvertretendern Vorsitzender vertreten jeweils allein, Schatzmeister und Beisitzer jeweils nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.