Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sieben Mitgliedern.Dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer und bis zu vier weiteren Mitgliedern, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.