| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder von ihnen ist - mit Ausnahme bei das Eigentum des Regionalverbandes betreffenden Handlungen - alleinvertretungsberechtigt. |