Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführenden Direktor, und dem Institutssprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführenden Direktor jeweils allein. Im Übrigen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.