Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Berechtigt, Entscheidungen über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zu einer Einzelsumme von 1.000,00 EUR zu treffen sind ausschließlich der Vorsitzender und der Schatzmeister.