Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind berechtigt, jeweils allein zu vertreten. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 500,00 Euro bedarf es jedoch der Zustimmung des gesamten Vorstandes.