Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.