Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Hauptkassenwart, dem Schriftführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein oder durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.