| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsmitgliedern (dem Geschäftsführer/Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Wehrführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. |