Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem ersten und zweiten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten. Der Vorstand beschließt über die Vergabe von Geldern bis zur Höhe von 1000,- EUR.