Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem zweiten Vorsitzenden, der/dem dritten Vorsitzenden und der Kassenwartin/dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter die erste/der erste Vorsitzende.