Vorstand im Sinn des § 26 BGB sind der Vorsitzende,der 2.Vorsitzende,der Kassenwart und der Beisitzer.Der Verein wird durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende oder der Ehrenvorsitzende.