Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.