Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus maximal drei Vorstandsmitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen handelt. Folgende Rechtsgeschäfte befürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Aufsichtsrats: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Aufnahme von Darlehen und andere den Verein vermögensrechtlich verpflichtende Erklärungen, Urkunden und Verträge, wenn diese im Einzelfall einen Wert von 20.000 EUR überschreiten sowie Beteiligungen an anderen Rechtskörperschaften.