| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schriftführer.
Im Verhinderungsfall kann auch der stellvertretende Vorsitzende mit dem Schriftführer oder der Vorsitzende mit dem Schatzmeister den Verein vertreten. |