Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. und 2. Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden mit Alleinvertretungsberechtigung. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit gemeinsam.