Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister (Finanzverantwortlichen). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.