Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Ausbildungswart für Schutzhund, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Er vertritt den Verein gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind Alleinvertretungsberechtigt.