Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 7 Mitgliedern dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und 3 Beisitzern. Der Verein wird von dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter und jeweils einem weiteren Mitglied des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten.Die Vertretungsmacht der Vertreter ist in der Weise beschränkt,dass sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet sind,die Zustimmung des Vorstandes einzuholen.