Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, dem Stellvertretenden Kreisvorsitzenden, dem Kreisschatzmeister, dem Kreisjugendwart, dem Kreisschießwart und dem Kreisdamenleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.