Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er mit Zustimmung der Mitgliederversammlung Kredite bis zu 5.000,00 EUR aufnehmen kann.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.